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Hybride Lehre

Hybride Lehre – Rechtliches

Rechtliche Fragen im Rahmen der hybriden Lehre an der FAU

Auch im Rahmen der hybriden Lehre gilt es besonders, geltende rechtliche Aspekte, u.a. zum Datenschutz und zum Persönlichkeitsrecht zu berücksichtigen.

Zur Beantwortung Ihrer Fragen haben wir gemeinsam mit dem Referat L1 – Rechtsangelegenheiten und Qualitätsmanagement in Lehre und Studium eine FAQ-Liste [FAQs] Rechtliche Fragen im Rahmen der hybriden Lehre an der FAU erstellt.

Hinweis: Der Datenschutzbeauftragte der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) wurde in die Erstellung dieses Fragenkatalogs eingebunden.